Wer ein neues oder gebrauchtes Auto kauft, benötigt zwingend eine eVB-Nummer, um das Auto anzumelden. Aber nicht nur für Autos ist die eVB-Nummer erforderlich, auch für die Zulassung anderer versicherungspflichtiger Fahrzeuge – zum Beispiel von Motorrädern oder Wohnmobilen – ist sie eine wichtige Voraussetzung. Bei der HUK24 können Sie für folgende Fahrzeuge eine Versicherung online abschließen und erhalten Ihre eVB-Nummer direkt im Anschluss per E-Mail:
Auch für die Wiederzulassung eines Fahrzeugs brauchen Sie eine eVB-Nummer – etwa dann, wenn Ihr Fahrzeug eine Zeit lang stillgelegt war und Sie es nun wieder in Betrieb nehmen möchten. Wenn Sie den Wohnort wechseln und somit eine andere Zulassungsstelle zuständig ist, müssen Sie ebenfalls eine neue eVB-Nummer beantragen. Das funktioniert in aller Regel unkompliziert, indem Sie Ihren Versicherungsanbieter über die neue Adresse informieren. Bei der HUK24 können Sie dies über den Servicebereich „Meine HUK24“ erledigen. Der Versicherer stellt Ihnen dann sofort eine neue eVB-Nummer aus.
Auch in den folgenden Fällen ist es notwendig, mithilfe einer eVB-Nummer den Versicherungsschutz nachzuweisen:
- Ummelden eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter
- Durchführung technischer Änderungen am Fahrzeug, welche in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen (zum Beispiel Anbau einer Anhängerkupplung, Änderung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit etc.)
- Beantragung eines Kurzkennzeichens
Eine eVB-Nummer benötigen Sie dagegen nicht für die Zulassung von Mopeds oder Rollern. Hier genügt ein aktuell gültiges Versicherungskennzeichen, das Sie zusammen mit einer Mopedversicherung erwerben können. Es gibt weitere Ausnahmen, etwa für Sportanhänger zum Transport von Pferden oder für Bootsanhänger.